Ist das COVID-19-Maßnahmengesetz verfassungswidrig - Klärung durch den VfGH

Österreichweites Sammelverfahren Epidemiegesetz – Entschädigung für finanziell geschädigte Unternehmer – Die Bekämpfung von verfassungswidrigen Normen
GUTE NACHRICHTEN FÜR UNTERNEHMER DIE VERPASST HABEN IHRE ANSPRÜCHE AUF ENTSCHÄDIGUNG RECHTZEITIG ANZUMELDEN!
„Wir kümmern uns um Ihren Entschädigungsanspruch als wäre es unser eigenes Anliegen. Wir kämpfen mit allen Kräften um Ihr Recht.“
Mag. Andreas Gselmann, Managing Partner
„Wir kümmern uns um Ihren Entschädigungsanspruch als wäre es unser eigenes Anliegen. Wir kämpfen mit allen Kräften um Ihr Recht.“
Mag. Andreas Gselmann, Managing Partner
Unternehmer und Selbständige können sich dem Sammelverfahren anschließen wenn Sie einen nachweislichen Schaden durch die Betriebsschließung erlitten haben.
Ihre Anfrage wird geprüft und wir schließen mit Ihnen einen Prozessfinanzierungsvertrag zur Deckung Ihres Verfahrens vor dem VfGH ab.
Sie nehmen am Sammelverfahren "CORONAKLAGE.AT" teil.
• einmalige Pauschalkosten in der Höhe von EUR 970,–
• Erfolgsbeteiligung wenn wir das Verfahren gewinnen
• Keine weiteren Kosten
Streitwert | Anwaltskosten |
15.000€ | 3.461,70€ |
30.000€ | 5.756,70€ |
50.000€ | 6.782,40€ |
75.000€ | 6.979,20€ |
Hier klicken für detaillierte Kostenzusammensetzung
• Üblicherweise Anzahlung von mehreren tausend Euro erforderlich
• Laufende Zwischenabrechnung
*Kosten lt. Rechtsanwaltstarifgesetz und AHK (Allgemeine Honorarkriterien) unter Anwendung des Einheitssatzes…
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anwaltskosten nach Tarif gemäß RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) und AHK (Allgemeine Honorarkriterien) unter Anwendung des Einheitssatzes und inklusive Gebühren für die Begleitung des Verfahrens durch einen Rechtsanwalt. Gezeigt werden die Kosten für das gesamte Verfahren unter der Annahme, dass nur die notwendigsten Eingaben gemacht und keine Verhandlungen durchgeführt werden. Die Wahl des Tarifs mit Einheitssatz ist in der Regel günstiger, als eine Abrechnung nach Einzelleistungen. Die Darstellung unterschätzt daher die tatsächlichen Kosten. Die Honorierung mit einem Rechtsanwalt unterliegt immer der Einzelvereinba rung, die von dieser Tabelle abweichen kann.
Verfahrens-stufe¹ | Behörde | VG² | VfGH³ | Summe |
7500,00€ | 462,08€ | 607,60€ | 1625,60€ | 2695,28€ |
15000,00€ | 608,40€ | 789,90€ | 2063,40€ | 3461,70€ |
30000,00€ | 1046,40€ | 1335,90€ | 3374,40€ | 5756,70€ |
50000,00€ | 1242,15€ | 1579,95€ | 3960,30€ | 6782,40€ |
75000,00€ | 1279,65€ | 1626,75€ | 4072,80€ | 6979,20€ |
Mit der CORONAKLAGE.AT steht Ihnen die Möglichkeit offen, risikolos Ihre Ansprüche (Entschädigungsansprüche) vor dem Verfassungsgerichtshof zu tragen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an einem Sammerlverfahren teilzunehmen, um die Verfassungswidrigkeit des Covid-19-Maßnahmengesetzes zu bekämpfen und so Ihnen einen Entschädigungsanspruch nach dem Epidemiegesetz zu sichern.
Sollten Sie das Verfahren beim Verfassungsgerichtshof verlieren, trägt CORONAKLAGE.AT die gesamten Kosten.
„CORONAKLAGE.AT deckt die gesamten Kosten Ihres Verfahrens beim Verfassungsgerichtshof – auch wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen.“
CORONAKLAGE.AT deckt grundsätzlich nach Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrages alle Verfahrenskosten, die vor dem Verfassungsgerichtshof zur Bekämpfung der rechtswidrigen Normen anfallen. CORONAKLAGE.AT übernimmt Ihre Rechtsvertretungskosten.
Wird das Verfahren verloren deckt COROANAKLAGE.AT Ihre Rechtsvertretungskosten vor dem Verfassungsgerichtshof.
Ihr Vorteil: Sie können risikolos ein Verfahren führen und so Ihre Entschädigung durchsetzen.
Nachdem Sie die Finanzierungszusage erhalten haben, deckt CORONAKLAGE.AT grundsätzliche alle Verfahrenskosten die Ihnen vor dem Verfassungsgerichtshof entstehen.
WICHTIG: Um die verfassungswidrige Norm zu bekämpfen müssen Vorarbeiten durch die Rechtsvertretung geleistet werden. (Anträge bei den Bezirksverwaltungsbehörden, Beschwerden bei den Landesverwaltungsgerichten). Für diese Vorarbeiten wird einmalig ein Betrag in der Höhe von EUR 970,-- (exkl. USt.) in Rechnung gestellt. In weiterer Folge fallen keine Kosten mehr an, da Ihr Verfahren zur Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche von CORONAKLAGE.AT gedeckt wird.
„Sie führen risikolos ein Verfahren“
Den Nachweis wie hoch Ihr finanzieller Schaden durch die Betriebsschließung / Betretungsverbot ist. Also wie hoch Ihr Umsatzausfall im Zeitraum der Betriebsschließung ist, sowie die Höhe Ihres entgangenen Gewinns.
CORONAKLAGE.AT arbeitet rein erfolgsorientiert. Sind wir nicht erfolgreich, haben wir keinen Anspruch auf Entlohnung. Können wir für Sie eine Entschädigung erwirken erhalten wir eine Beteiligung. Ist doch fair oder?
Kein Problem. Schreiben Sie uns eine Mail (office@coronaklage.at) oder nutzen sie unseren Facebook Messenger. Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.
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Bei Fragen zu Ihrem Verfahren kontaktieren Sie uns unter office@coronaklage.at
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